Liebe Eltern,
für die Zeit der Kindergarten- und Schulschließung hat das Ministerium die Möglichkeit einer Notfallbetreuung eingeräumt. Die Notfallbetreuung kann für Kinder in den Kleinkind- und Kindergartengruppen und für die Klassenstufen 1-6 erfolgen.
Diese Notfallbetreuung steht jedoch ausschließlich Erziehungsberechtigten offen, die beide – oder im Falle von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende – in Bereichen der sogenannten „kritischen Infrastruktur“ tätig sind und für ihr Kind keine andere Betreuungsmöglichkeit haben.
Zur „kritischen Infrastruktur“ zählen insbesondere der Bereich der Gesundheitsvorsorge (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten), die Bereiche, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr dienen (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Bereich für die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, Öffentlicher Personennahverkehr, Entsorgung) sowie der Bereich der Lebensmittelbranche.
Die Notfallbetreuung ist für den Zeitraum sichergestellt, an dem das betreffende Kind normalerweise im Kindergarten oder in der Schule wäre, einschließlich ggf. Mittagessen, Ganztagesbetreuung etc..
Damit wir diese Betreuung organisieren und koordinieren können, bitte ich Sie sich per E-Mail an die Schule zu wenden.
Vielen Dank.
Guntram Holzwarth / Geschäftsführer